TRGS 746Ortsfeste Druckanlagen für Gase
Zusammenfassung mit Fundstellen

TRGS 746 / TRBS 3146
Ortsfeste Druckanlagen für Gase

Die Regel kapitelweise erklärt, mit Grafiken und der genauen Fundstelle zu jeder Aussage. Für Vertrieb und Technik bei Strandmöllen.

Ausgabe September 2016 · GMBl Nr. 44 vom 26.10.2016, S. 864
Einordnung

Was ist die TRGS 746? Vorspann

Eine Regel, zwei Nummern

  • Sie ist gleichzeitig TRBS 3146 (Betriebssicherheit) und TRGS 746 (Gefahrstoffe).
  • Sie konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung.

Vermutungswirkung

  • Wer die Regel einhält, darf davon ausgehen, dass die Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind.
  • Eine andere Lösung ist zulässig, wenn sie mindestens die gleiche Sicherheit erreicht.
Hintergrund

Wer sind ABS, AGS und ABAS?

Beide Ausschüsse beraten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Darin sitzen Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Ländern, Unfallversicherungsträgern und der Wissenschaft. Beschlossene Regeln macht das BMAS im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt.

KürzelNameGrundlageErarbeitet
ABSAusschuss für BetriebssicherheitBetriebssicherheitsverordnungTRBS, z. B. zu Druckanlagen
AGSAusschuss für GefahrstoffeGefahrstoffverordnungTRGS, z. B. TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
ABASAusschuss für Biologische ArbeitsstoffeBiostoffverordnungTRBA; gibt mit ABS und AGS das gemeinsame Begriffsglossar heraus
Warum gemeinsam? Ortsfeste Druckanlagen für Gase betreffen beide Bereiche: die Anlage als Druckanlage (Betriebssicherheit) und das Gas als Gefahrstoff. Deshalb haben ABS und AGS die Regel gemeinsam erarbeitet.
Inhalt

Kapitelübersicht

So sind die Fundstellen zu lesen

Nr. 2 Abs. 7 bedeutet Nummer 2, Absatz 7 der TRGS 746. Ein Klick auf eine Fundstelle in den Kapiteln kopiert den direkten Link zu diesem Absatz, praktisch für E-Mails an Kollegen.

Eigene Ergänzung markiert alles, was nicht aus dem Regeltext stammt: Praxisbezug, Beispielwerte und Einordnungen für den Vertrieb.

Fazit Kapitel 1 bis 3 Eigene Ergänzung

Kernaussagen für den Vertrieb

Unsere Kundentanks sind erfasst

LIN-, LOX- und CO2-Tanks beim Kunden sind ortsfeste Druckanlagen zur Lagerung von Gasen.

Nr. 1 Abs. 1 Nr. 2 Abs. 7

Befüllen ja, Tankwagen nein

Der Füllvorgang am Kundentank ist erfasst, der Tankwagen selbst nicht.

Nr. 1 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 13

Füllanlage ist mehr als die Armatur

Stellplatz des Tankwagens, Arbeitsflächen und Sicherheitsflächen gehören dazu.

Nr. 2 Abs. 10

Begriffe sauber verwenden

Sicherheitsabstand schützt Personen, Schutzabstand die Anlage. Fassungsvermögen ist eine Masse.

Nr. 2 Abs. 12 Abs. 17 Abs. 19

Kaltes Gas sinkt

Freigesetzte verflüssigte Gase verhalten sich zunächst wie schwere Gase, auch Stickstoff.

Nr. 2 Abs. 5

Gefährdungsbeurteilung für alle Phasen

Pflicht des Betreibers vom Errichten bis zur Demontage, Methodik nach TRGS 407.

Nr. 3
Quelle: TRBS 3146 / TRGS 746 "Ortsfeste Druckanlagen für Gase", Ausgabe September 2016, GMBl 2016 S. 864 (Nr. 44 vom 26.10.2016). Zusammenfassung für den internen Gebrauch, maßgeblich ist der Originaltext.